Allgemeine Geschäftsbedingungen von BARIZZI Lackierwerk
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen von BARIZZI Lackierwerk. Von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten.
2. Offertbedingungen
Die Offerte von BARIZZI Lackierwerk ist für die Dauer von 30 Tagen verbindlich.
Die in der Offerte angegebenen Preise enthalten nicht die Mehrwertsteuer. Diese wird separat ausgewiesen. Die offerierten Preise beziehen sich ausdrücklich auf die in der Offerte beschriebenen Leistungen. Zusätzliche Leistungen sind im Falle einer Auftragserteilung gesondert zu vergüten.
3. Auftragserteilung
Durch die Annahme der Offerte kommt der Vertrag zwischen BARIZZI Lackierwerk und dem Auftraggeber zustande. Um Fehler der Behandlungsart zu vermeiden erfolgt die Auftragserteilung schriftlich. Wird der Auftrag ausnahmsweise mündlich oder telefonisch erteilt, trägt der Auftraggeber die Gefahren einer unrichtigen oder unvollständigen Übermittlung.
4. Informationspflichten des Kunden
Der Auftrag hat alle für eine ordentliche Ausführung notwendigen Angaben zu enthalten. Bedürfen die Materialien einer besonderen Behandlung, so hat der Auftraggeber in seiner Auftragserteilung ausdrücklich darauf hinzuweisen. Der Lieferung des zu behandelnden Materials ist zudem bei Anlieferung ein Lieferschein mit genauen Mengen- und Massangaben beizulegen Insbesondere ist die Bezeichnung von Spritzflächen auf einer Materialliste mit markierter Profilskizze deutlich anzugeben. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift schliesst jede Haftung von BARIZZI Lackierwerk aus. Fehlen ausdrückliche Instruktionen bzw. sind die Angaben unvollständig, so liegt es im Ermessen von BARIZZI Lackierwerk, wie der Auftrag ausgeführt werden soll. BARIZZI Lackierwerk beachtet in jedem Fall die branchenübliche Sorgfalt.
5. Prüfung der Materialien durch BARIZZI Lackierwerk
BARIZZI Lackierwerk ist nicht verpflichtet, sämtliche Materialien bei der Anlieferung auf Übereinstimmung mit den Begleitpapieren zu prüfen. Über die Richtigkeit der Inhaltsangabe einer Lieferung trägt ausschließlich der Auftraggeber die Verantwortung.
Werden beim angelieferten Material Mängel festgestellt, wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt. Für solche bereits bestehende Mängel haftet BARIZZI Lackierwerk nicht.
6. Lieferfristen
Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn diese durch BARIZZI Lackierwerk zugesichert worden sind und die Anlieferung rechtzeitig erfolgt ist. Wird die Lieferung durch Betriebsunterbrechungen, Betriebseinschränkungen oder andere Umstände, welche von BARIZZI Lackierwerk nicht beeinflusst werden können, verzögert oder verunmöglicht, steht dem Auftraggeber kein Anspruch auf Schadenersatz zu. Bereits ausgeführte Arbeiten sind in jedem Fall zu bezahlen.
7. Verpackung und Transport
Verpackung und Transport werden in Rechnung gestellt. Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Transporteurs.
8. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen von BARIZZI Lackierwerk sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Teillieferungen können laufend verrechnet werden.
9. Retentionsrecht
BARIZZI Lackierwerk hat an den Materialien für sämtliche fällige Forderungen aus ihrem geschäftlichen Verkehr mit dem Auftraggeber ein Retentionsrecht. Nach ungenutztem Ablauf einer unter Verwertungsandrohung gesetzten Zahlungsfrist darf BARIZZI Lackierwerk die betreffenden Materialien ohne weitere Formalitäten freihändig verkaufen. Ein allfälliger Verwertungsüberschuss steht dem Auftraggeber zu.
10. Garantie und Haftung
a. BARIZZI Lackierwerk garantiert eine auftragskonforme und fachmännische Ausführung der Oberflächenbehandlungen.
b. Für alle Beschichtungen gelten die Garantiebestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Bei rechtzeitig erhobener Mängelrüge verpflichtet sich BARIZZI Lackierwerk die erforderliche Nachbehandlung kostenlos vorzunehmen.
c. Bei der Ablieferung erkennbare Mängel an lackierten Teilen müssen BARIZZI Lackierwerk innert 10 Tagen gemeldet werden.
d. Kontaktstellen und andere verfahrens- und materialbedingte Unregelmässigkeiten müssen toleriert werden. BARIZZI Lackierwerk übernimmt dafür keine Haftung.
e. Bei farbigen Bauteilen wird eine Farbdifferenz nur dann als Mangel anerkannt, wenn durch Toleranzmuster festgelegte Abweichungen überschritten werden.
f. BARIZZI Lackierwerk lehnt die Haftung ab für Mängel, die auf eine fehlerhafte bzw. unzweckmässige Konstruktion, auf unfachmännische Montage oder auf nicht durch BARIZZI Lackierwerk verursachte mechanische Beschädigungen zurückzuführen ist. Keine Haftung besteht für Mängel, die auf Einflüsse zurückgehen, die bei der Auftragserteilung nicht bekannt oder in ihrem später aufgetretenen Umfang nicht erkennbar waren. So beispielsweise Mängel aufgrund chemischer oder biologischer Beschädigungen und aufgrund der Änderungen von Betriebsbedingungen. Insbesondere dürfen nur weichmacherfreie Klebestreifen verwendet werden. Abkleben erfolgt auf eigene Gefahr. BARIZZI Lackierwerk haftet nicht für Mängel, die auf unzweckmässige Nachbehandlung, Reinigung und Unterhalt zurückzuführen sind.
g. BARIZZI Lackierwerk lehnt jede Haftung über die in lit. b gewährte Garantie hinaus, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ab.
11. Pflege und Reinigung von Werkstücken
Zur richtigen Pflege und Behandlung von Werkstücken verweisen wir auf die Empfehlung zur Behandlung von Metallteilen durch den Lackpflegeservice von BARIZZI Lackierwerk.
12. Abweichende Abmachungen
Abmachungen oder Konditionen, die von den vorstehenden Bedingungen abweichen, sind nur verbindlich, wenn sie durch BARIZZI Lackierwerk schriftlich anerkannt worden sind.
Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden wegbedungen.
13. Anwendbares Recht
Es ist Schweizer Recht anwendbar.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand befinden sich am Geschäftssitz von BARIZZI Lackierwerk.